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   BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63   

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BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63 (https://dejure.org/1965,340)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1965 - V C 143.63 (https://dejure.org/1965,340)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1965 - V C 143.63 (https://dejure.org/1965,340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Körperschäden und Gesundheitsschäden von Internierten als Besatzungsschäden - Antrag auf Gewährung einer Rente - Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung nach besatzungsrechtlichen Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 142
  • MDR 1965, 933
  • DÖV 1965, 707
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60

    Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Soweit die Revisionsklägerin vorsorglich erwähnt, daß die geltend gemachten Schäden keine Besatzungsschäden seien, weil sie unter die Ausschlußvorschrift des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (BGBl. I S. 734) - AbgG - fielen, ist lediglich auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Juli 1961 - BVerwGE 12, 312 - hinzuweisen.

    Das ergibt sich insbesondere aus dem an demselben Tage ergangenen Beschluß des erkennenden Senats in BVerwGE 12, 312 (320) [BVerwG 05.07.1961 - V C 139/60] und den weiterenBeschluß vom 2. März 1965 - BVerwG V C 92.64 -.

  • BVerwG, 25.02.1960 - III C 210.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Er folgt vielmehr der vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 210.58 - (BVerwGE 10, 183) vertretenen Ansicht, die in dem dem Urteil beigegebenen Leitsatz wie folgt Ausdruck gefunden hat: "Hat die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes zur Aufhebung des ablehnenden Bescheides und Zurückverweisung der Sache geführt, so ist die Beschwerdeinstanz bei erneuter Beschwerde gegen den daraufhin neu ergangenen Bescheid nicht gehindert, ihrer neuen Entscheidung eine von der früheren abweichende Begründung zugrunde zu legen und abweichend von der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung zu befinden.".

    Der III. Senat bringt auch zum Ausdruck, daß die zuletzt genannte Entscheidung keine Änderung, sondern eine Bestätigung und Fortführung seiner sich aus dem vorher erwähnten Urteil vom 25. Februar 1960 (a.a.O.) ergebenden Rechtsprechung darstellt.

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Deshalb hat der erkennende Senat auch für das Verwaltungsverfahren die Verbesserung für zulässig erklärt (Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwGE 14, 175 -).
  • BVerwG, 31.01.1963 - III C 7.61

    Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Dieser Ansicht steht auch nicht das Urteil des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1963 - BVerwGE 15, 259 - entgegen, wonach der Beschwerdeausschuß in Lastenausgleichssachen nicht befugt ist, seine im Beschwerdeverfahren getroffene Entscheidung nach deren Bekanntgabe an die Beteiligten gegen deren Willen zu ändern.
  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 97.60
    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 5. Juli 1961 - BVerwGE 12, 307 - entschieden hat, steht demjenigen kein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz zu, der wegen derselben Schädigung Versorgung nach Maßgabe des Bundesversorgungsgesetzes erhält.
  • BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54
    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    "Besondere" Gefahr in diesen Sinne ist eine Gefahr, die der militärischen Besetzung deutschen Gebietes unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen und örtlichen Besonderheiten eigentümlich war (BSG 2, 99 [103]; BSG 4, 234 [236]).
  • BVerwG, 02.03.1965 - V C 92.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Das ergibt sich insbesondere aus dem an demselben Tage ergangenen Beschluß des erkennenden Senats in BVerwGE 12, 312 (320) [BVerwG 05.07.1961 - V C 139/60] und den weiterenBeschluß vom 2. März 1965 - BVerwG V C 92.64 -.
  • BSG, 06.02.1958 - 8 RV 449/56
    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Zu diesen besonderen Gefahren werden vor allem Gewalttätigkeiten und Willkürakte gegen einzelne Personen gerechnet (BSG 6, 288 [293]; vgl. auch BSG 8, 203 und BSG 17, 225 [228]).
  • BSG, 31.07.1962 - 9 RV 934/57
    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Zu diesen besonderen Gefahren werden vor allem Gewalttätigkeiten und Willkürakte gegen einzelne Personen gerechnet (BSG 6, 288 [293]; vgl. auch BSG 8, 203 und BSG 17, 225 [228]).
  • BVerwG, 22.08.1962 - V C 25.61

    Vorliegen eines Antrags auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung als

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
    Das gilt aber - wie der erkennende Senat entschieden hat(Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 25.61 - [DVBl. 1962 S. 831, MDR 1962 S. 927]) - dann nicht, wenn die Wahrung gesetzlicher Antragsfristen Voraussetzung für die Gewährung einer Entschädigung ist, wie auch im vorliegenden Falle die rechtzeitige Antragstellung nach den besatzungsrechtlichen Vorschriften (§ 47 Abs. 2 AbgG) Voraussetzung für die Gewährung einer Entschädigung ist.
  • BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 12/80

    Unwirtschaftliche Behandlungsweise; Anfechtung der Hornorarkürzung;

    Es hat aber auch auf die Begrenzung der Zulässigkeit einer "reformatio in peius" durch den Kernbestand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und von Treu und Glauben hingewiesen (BVerwGE 51, 310, 313 ff; 30, 132, 134; einschränkend insoweit aber BVerwGE 14, 175, 179; 21, 142, 145; 31, 67, 69).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. Mai 1965 - BVerwG V C 143.63 - (MDR 1965, 933 = DÖV 1965, 707) dargelegt hat, besitzen die Bescheide nach dem Abgeltungsgesetz diese Eigenschaft nicht.
  • BVerwG, 05.03.1992 - 3 C 48.90

    Rückerstattungsschaden an Betriebsvermögen und Grundvermögen - Angemessenheit der

    Gegen zurückverweisende Beschlüsse des Beschwerdeausschusses ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Klage nicht eröffnet, weil es an einer Beschwer fehlt (vgl. u.a. Urteile vom 26. Januar 1956 - BVerwG 3 C 48.55 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 1, vom 6. Juli 1956 - BVerwG 3 C 171.55 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 6, vom 18. Dezember 1956 - BVerwG 4 C 47.56 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 9, vom 25. Februar 1960 - BVerwG 3 C 210.58 - BVerwGE 10, 183 = Buchholz 427.3 § 337 Nr. 13 und vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 157.65 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 17 = ZLA 68, 54; Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG 3 CB 81.69 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 19. Mai 1965 - BVerwG 5 C 143.63 - BVerwGE 21, 142).
  • VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 5 K 18.777

    Anrechnung von förderlichen Vorbeschäftigungszeiten zur fiktiven Vorverlegung des

    Zudem überwiegt die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht in diesen Fällen regelmäßig das (geringe) Vertrauensschutzinteresse des Widerspruchsführers (BVerwG, U.v. 19.5.1965 - V C 143.63 - juris Rn 23), sodass die Entscheidung über die reformatio in peius nur eingeschränkt oder gar nicht im Ermessen der Widerspruchsbehörde steht (vgl. Dolde/Porsch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 37. EL Juli 2019, § 68 Rn. 49).
  • BVerwG, 19.10.1965 - V CB 106.64

    Rechtsmittel

    Abgesehen davon, daß der "automatische Arrest" ein typischer Anwendungsfall des § 3 Abs. 2 AbgG ist (vgl.Urteil vom 19. Mai 1965 - BVerwG V C 143.63 -), ergibt sich aus Nr. 2 Buchst. a in Verbindung mit Nr. 5 Buchst. b des Haftschädenerlasses ausdrücklich, daß der Bundesminister für Finanzen für Inhaftierungsschäden der vom automatischen Arrest Betroffenen einen Härteausgleich zu gewähren nicht bereit ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2007 - 12 A 418/07
    Die Berufung kann nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der allein geltend gemachten Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den zitierten Urteilen vom 27. Februar 1963 - V C 105.61 - (BVerwGE 15, 306 ff.), vom 19. Mai 1965 - V C 143.63 - (BVerwGE 21, 142 ff.) und vom 20. Juni 1988 - 6 C 24/87 - (NVwZ-RR 1989, 85 f.) zugelassen werden.
  • VG Leipzig, 28.04.1994 - 1 K 727/93

    Anforderungen an die Anhörung im Falle der Verböserung (reformatio-in-peius);

    Diese richtet sich nach den Grundsätzen über die Rücknahme begünstigender rechtswidriger Verwaltungsakte (BVerwGE 14, 175, 179; 21, 142, 145; 31, 67, 69; 67, 129, 134).
  • BVerwG, 09.04.1969 - V B 48.68

    Voraussetzungen für die Gewährung von Armenrecht - Erfordernis der

    Keine dieser Voraussetzungen liegt hier vor: Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtssache deswegen nicht, weil der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Mai 1965 - BVerwG V C 49.64 - (ZLA 1965, 299 = MDR 1965, 933) die Frage der Anfechtbarkeit von Beschlüssen nach § 28 e VVG Bln.
  • BVerwG, 24.11.1965 - VI C 90.63

    Rechtsmittel

    Solange das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, besteht aber kein Bedürfnis für die Gewährung von Vertrauensschutz (vgl. BVerwGE 14, 175 undUrteile vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 109.62 - undvom 19. Mai 1965 - BVerwG V C 143.63 - [MDR 1965 S. 933 = DÖV 1965 S. 707]).
  • VG München, 10.04.2014 - M 12 K 13.4161

    Familienzuschlag; Bindungswirkung der "Kindergeldentscheidung" für die

    Ein Antrag auf die begehrte Leistung ist im gerichtlichen Verfahren nicht nachholbar (BVerwGE 21, 142/145; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 68 RdNr. 22).
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